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Europäisches Kartellamt rügt Microsoft: MS365 verspricht zu viel?

Brüssel. Das europäische Kartellamt hat überraschend ein Ermittlungsverfahren gegen Microsoft abgeschlossen – mit einem Ergebnis, das selbst erfahrene IT-Juristen schmunzeln lässt. Im Fokus: der Cloud-Dienst Microsoft 365 (MS365) und dessen zugesicherte Verfügbarkeit.

Nach Angaben der Behörde habe die Untersuchung ergeben, dass MS365 in den Jahren 2019 bis 2023 im Durchschnitt rund einen Tag pro Jahr nicht verfügbar gewesen sei. Hochgerechnet entspricht dies einer jährlichen Ausfallzeit von etwa 0,27 Prozent (1 von 365 Tagen). Aus Sicht der Kartellwächter sei diese Zahl zwar technisch gering, juristisch jedoch „von erheblicher semantischer Tragweite“.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass die beworbene Eigenschaft eines „Rund-um-die-Uhr-Services“ damit nicht vollständig erfüllt sei. Besonders kritisch bewerteten die Richter die Produktbezeichnung Microsoft 365, die beim Kunden den Eindruck erwecke, der Dienst sei an allen 365 Tagen eines Jahres uneingeschränkt verfügbar.

„Ein durchschnittlicher Nutzer darf davon ausgehen, dass ein so benannter Dienst nicht nur theoretisch, sondern auch faktisch jeden Kalendertag erreichbar ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Umbenennung ab Juli 2026 verfügt

Als Konsequenz hat das europäische Kartellamt verfügt, dass Microsoft seinen Cloud-Dienst ab Juli 2026 in „MS364“ umbenennen muss. Die neue Bezeichnung trage der statistisch nachgewiesenen Verfügbarkeit Rechnung und stelle eine „verbraucherfreundliche Klarstellung“ dar.

Microsoft zeigte sich in einer ersten Stellungnahme überrascht. Man nehme die Entscheidung „zur Kenntnis“, betone jedoch, dass moderne Cloud-Dienste naturgemäß Wartungsfenster benötigten und die tatsächlich erreichte Verfügbarkeit branchenführend sei. Der Konzern prüfe derzeit eine Berufung gegen die Entscheidung.

Bußgelder bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes möglich

Sollte Microsoft auf eine Berufung verzichten oder vor Gericht unterliegen, drohen empfindliche Sanktionen: Laut Kartellamt könnten Bußgelder von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Branchenbeobachter rechnen allerdings eher mit einer außergerichtlichen Einigung – nicht zuletzt, um umfangreiche Marketinganpassungen von „MS365“ auf „MS364“ zu vermeiden.

Ob sich die IT-Welt tatsächlich an einen Tag ohne Microsoft 365 erinnern kann, bleibt indes offen. Fest steht nur: Der 1. April ist für die europäische Wettbewerbspolitik offenbar ein ganz normaler Arbeitstag.

➡️ Kartellverfahren: EU geht wegen Software „Teams“ gegen Microsoft vor (Handelsblatt)

➡️ Service-Level-Agreements (Verfügbarkeits- und Betriebszeit-Zusagen) der Microsoft-Online-Dienste

Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, ahnen Sie vermutlich schon, dass da etwas nicht ganz stimmen kann. In diesem Sinne: Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. April!

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